
Gesetzliche Grundlage der Beitragskalkulation in der privaten Krankenversicherung sind die §§ 11 und 12 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). § 11 VAG schreibt für die Lebensversicherung bestimmte Rechnungsgrundlagen für die Ver-sicherungsbeiträge vor. § 12 VAG erstreckt den Geltungsbereich auc...
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